Kein Patentrezept für Alternativen
Auch der SPD-Abgeordnete Christian Flisek stellte die Frage, ob die Bündelung von Texten durch Verlage noch schützenswert sei. "Ich lese in den seltensten Fällen Zeitung", sagte er. Stattdessen wähle er einzelne Texte online in verschiedenen Medien aus, so dass der Sammelcharakter einer Publikation nicht mehr zum Tragen komme. Auch nach Ansicht Stiepers wird durch das Leistungsschutzrecht im Grunde nur die Veröffentlichung geschützt, und nicht das Zusammentragen und Anordnen von Beiträgen.
Etwas ratlos wirkten die Experten in der Frage, wie denn die Presseprodukte im Internet besser geschützt beziehungsweise zu Geld gemacht werden könnten. Unisono warnten sie davor, den Schutz sogenannter Qualitätsmedien als gesetzgeberisches Ziel herauszustellen. "Es gibt sehr schlechte Verlagsprodukte und sehr hochwertige Blogs", sagte Stadler. Ein Ziel könnte nach Ansicht der Experten darin bestehen, die Ungleichbehandlung von Urhebern und Verwertern aufzuheben. Denn anders als die Verlage müssen die Urheber im Internet selbst dafür sorgen, dass Suchmaschinen ihre Beiträge nicht auflisten. Warum dieses Opt-out für Verlage mit Hilfe von robots.txt kein gangbarer Weg sei, konnten die Befürworter des Leistungsschutzrechtes jedoch nicht überzeugend darlegen.
Zwangslizenz kaum durchsetzbar
Als schwierig wurde zudem die Möglichkeit bewertet, mit Hilfe des Wettbewerbsrechts eine Zwangslizenz für marktbeherrschende Suchmaschinenanbieter wie Google einzuführen. "Ein kartellrechtlicher Eingriff gegen Google löst das Problem nicht", sagte Hey. Auch Obergfell hält es für schwierig, eine Zwangslizenz durchzusetzen. Damit stellten sich die beiden Experten gegen die Position der VG Media, die eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Google eingereicht hatte. Allerdings hatten die Kartellwächter das Ansinnen der Verlage deutlich zurückgewiesen. Eine gangbare Alternative bestünde nach Ansicht Obergfells "in der Schaffung einer Schranke für Suchmaschinennutzungen, die einwilligungsfrei, aber vergütungspflichtig und verwertungsgesellschaftenpflichtig ausgestaltet werden könnte".
Da der Vorstoß der Grünen von der großen Koalition sicher nicht gebilligt wird, werden die zuständigen Behörden und Gerichte zunächst über die weitere Anwendung des Leistungsschutzrechts entscheiden. Besondere Bedeutung kommt dabei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zu, die auch über die Angemessenheit des VG-Media-Tarifs entscheidet. Der Burda-Verlag wollte am Mittwoch keine Angaben dazu machen, ob die geforderten elf Prozent der Umsätze gerechtfertigt sind. Nach Ansicht Stadlers ist der Tarif Presseverleger schon als solches gegen das Gesetz gerichtet. Denn der Tarif definiere vergütungspflichtige Ausschnitte als solche Teile von Online-Medien, "wie sie im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Tarifs verkehrsüblich in Ergebnislisten von Suchmaschinen und von News-Aggregatoren angezeigt werden". Laut Stadler sind jedoch gerade solche "kleinste Textausschnitte" ausdrücklich vom Schutzbereich des Leistungsschutzrechts ausgenommen. Die Verlage versuchten daher, ihr Recht "mit einer mehr als fragwürdigen Gesetzesauslegung durchzusetzen".
Anhörung im Bundestag: Leistungsschutzrecht findet Unterstützer |
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Wenn du sagst, dass die Fürsprecher von den Verlagen bezahlt werden, was natürlich...
Wuerde sagen, wenn er auf das Geld schaut - nehmen muss er es noch nicht einmal ;)
Ich weiss den Namen nicht mehr und wuerde den Usernamen oder die Webseite auch nicht...
Dann einfach den Verlag verklagen. Denn dies ist schon seit langem rechtswidrig :)